Elettro cf

Schweissen Und Plasmaschneidanlagen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Jeder Verkauf wird durch die im Folgenden angeführten Verkaufsbedingungen geregelt.
Die Preise gelten ab unserem Werk in Castel San Pietro Terme. Der Warentransport erfolgt auf Gefahr und Risiko des Kunden, auch bei frachtfreiem Versand.
Die Lieferzeiten beziehen sich stets auf Werktage und sind ausschließlich richtungsweisend. Das angeführte Lieferdatum bezieht sich auf das Datum der Bereitstellung der Ware im Werk von Castel San Pietro Terme. Durch eventuelle Verzögerungen entsteht kein Recht auf Schadenersatzforderungen, noch kann aus diesem Grund die vollständige oder partielle Auflösung des Vertrags gefordert werden.
Die Aufträge müssen schriftlich übermittelt und von Elettro c.f. akzeptiert werden. Beim Handelsvertreter erfolgte Bestellungen sind verpflichtend für den Auftraggeber, unterstehen aber andererseits einer endgültigen Genehmigungspflicht von Seiten der Firma Elettro c.f., die diese ablehnen kann.
Bei Zahlungsverzug werden, außer den Einzugskosten, den Bankgebühren und den Rechtskosten auch Verzugszinsen in Rechnung gestellt, wie im gesetzesvertretenden Dekret 192/2012, zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2011/7/EU vorgesehen. Eine Zahlungsverzögerung berechtigt Elettro c.f. zur Unterbrechung und/oder Einstellung eventueller noch nicht durchgeführter Lieferungen.
Die verkaufte Ware bleibt bis zum vollständigen Rechnungsbegleich Eigentum des Verkäufers. Eventuell geleistete Anzahlungen werden zur Abdeckung aller Schäden und Unkosten einbehalten. Die Standardverpackung in Kartons ist kostenfrei.
Bestellungen, die unter einem Kostenfaktor von € 250,00 liegen, werden nicht ausgeführt. Elettro c.f. behält sich das Recht vor, die Preise und die Modelle zu jedem Zeitpunkt und ohne Vorankündigung zu ändern. Dem Kunden entsteht daraus kein Recht auf Schadenersatz. Die Gewichte und Abmessungen sind Richtwerte. Wenn keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, geht die Transportversicherung zu Lasten des Kunden.
Zum Zeitpunkt der Lieferung ist der Kunde verpflichtet, sowohl den Umfang als auch den Zustand der gelieferten Ware zu überprüfen und dem Transporteur eventuell festgestellte transportbedingte Schäden, das Fehlen oder die Beschädigung von Frachtstücken anzuzeigen und diese auf dem Versandschein zu vermerken. Mündliche Beschwerden haben keine Rechtsgültigkeit.
Etwaige Beanstandungen für den Zustand, die Menge, die Anzahl oder die äußeren Eigenschaften der Waren müssen der Elettro c.f. schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach dem Empfangsdatum der Produkte mitgeteilt werden, ansonsten gelten sie als verfallen. Etwaige Beanstandungen für nicht durch eine sorgfältige Empfangskontrolle erkennbare Mängel müssen der Elettro c.f. schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum der Entdeckung des Mangels und jedenfalls nicht später als zwölf Monate nach der Lieferung mitgeteilt werden, ansonsten gelten sie als verfallen.
Rückgaben müssen vorangekündigt und genehmigt werden. Der Versand ist frachtfrei. Reparaturbedürftige Ware wird auch während der Garantie frachtfrei angenommen und schließlich unfrei zurückgeschickt. Die Bezahlung der Reparaturen erfolgt gegen Nachnahme.
Elettro c.f. garantiert, dass ihre Produkte, sofern sie in Übereinstimmung mit den beigestellten technischen Unterlagen und unter normalen Bedienungs- und Wartungsbedingungen verwendet werden, weder Material- noch Fabrikationsfehler über eine Garantiezeit aufweisen, die ab dem Datum des Verkaufs von Elettro c.f. an den Händler wie nachstehend berechnet wird:


Elettro c.f. haftet in keiner Weise für Fehler und Betriebsstörungen durch: i) unsachgemäßen Gebrauch, Nachlässigkeit oder Unfälle, ii) Gebrauch der Produkte im Widerspruch zu den beigestellten Unterlagen, iii) Verwendung von anderen als originalen Ersatz-oder Zubehörteilen.
Elettro c.f. haftet nicht für Transportschäden oder durch falsches Öffnen der Verpackung bewirkte Beschädigungen und im Allgemeinen für Schäden, Fehler und Betriebsstörungen durch Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen oder durch Ursachen, die nicht mit der gewöhnlichen Verwendung zusammenhängen.
Normalem Verschleiß oder Abnutzung ausgesetzte Teile sind nicht von Garantie gedeckt.
Um eine Garantieleistung zu erhalten, muss der Händler mit der Reparaturanfrage an Elettro c.f.die Artikelnummer des Produkts/Kennnummer, sowie Nummer/Datum des Transportdokuments (D.DT.) oder der Rechnung mit Datum innerhalb der Garantiezeit mitteilen. Die Reparatur der Produkte oder deren Teile bewirkt weder eine Verlängerung noch eine Verkürzung des ursprünglich angegebenen Garantietermins. Für die als defekt geltenden zur Reparatur übermittelten Materialien, welche sich hingegen als funktionstüchtig herausstellen, wird ein Pauschalbetrag zur Deckung der bei der Prüfung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei ausbleibender Zustimmung zum Reparaturangebot wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, um die bei der Prüfung des Materials entstandenen Kosten zu decken. Diese Pauschalbeträge variieren basierend auf dem zu reparierenden Material.
Im Schadensfall ist Elettro c.f. ausschließlich für die Reparatur des Schadens verantwortlich. In jedem Fall übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden, wie Produktionsstillstände, Maschinenstillstände, Verdienstausfall, etc.
Bei Anfragen betreffend von der Norm abweichenden Spannungen und Frequenzen kann die Firma Elettro c.f. den Kunden zum Zeitpunkt dieses individuellen Angebots über hieraus entstehende Zusatzkosten informieren.
Diese Bedingungen sind den italienischen Gesetzten unterworfen. Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf des Jahres 1980 wird nicht angewendet. Jeglicher Regressanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für eventuelle Kontroversen gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Bologna, Italien. Dennoch hat Elettro c.f. abweichend von den o. g. Bestimmungen trotzdem die Befugnis, dem zuständigen Richter am Sitz des Käufers die Streitfrage vorzulegen.
Sofern keine schriftliche Bestätigung der Firma Elettro c.f. vorliegt, werden Abänderungen an den vorliegenden Bedingungen nicht akzeptiert.

  1. Unter Beibehaltung der Voraussetzungen am folgenden Buchstaben b., werden diese allgemeinen Verkaufsbedingungen nur für den direkten Verkauf durch Elettro c.f. angewendet; sie sind nicht nachfolgend anwendbar, wenn die Produkte der Elettro c.f. von Dritten an den Kunden verkauft werden;
  2. diese allgemeinen Verkaufsbedingungen werden nicht in Geschäftsbeziehungen mit privaten Verbrauchern angewendet, d. h. Personen, die die Produkte für andere Zwecke als die ggf. ausgeübte Unternehmens- und Berufstätigkeit kaufen; insbesondere wird dem Verbraucher seitens der Elettro c.f. keine Garantie geboten.

N.B.: Mit dem Ausdruck “schriftlich” versteht man ein Dokument, das von beiden Parteien unterzeichnet wurde oder ein mit Fax oder E-Mail übermitteltes Dokument mit Empfangsbestätigung.